Geburtshilfe im Kreis Heinsberg muss langfristig gesichert werden

„Ich bin sehr froh, dass es nun aus Bundesgeldern Überbrückungsmittel für die Geburtshilfe am städtischen Krankenhaus Heinsberg geben soll. Dennoch bin ich nach wie vor besorgt über die aktuelle Entwicklung“, erklärt die Landtagsabgeordnete Andrea Reh. „Wir brauchen hier vor Ort eine langfristige gute wohnortnahe Betreuung von entbindenden Frauen - auch in Zukunft!“
Am 25. März habe sie gemeinsam mit ihrem Landtagskollegen und Sprecher im Gesundheitsausschuss des Landtags Thorsten Klute ein Gespräch mit mehreren Hebammen geführt, an dem auch Vertreter von Seiten des Krankenhauses teilgenommen haben.
„Gerade die hohe Qualität der Geburtshilfe in Heinsberg und die sehr gute Betreuung durch die Heinsberger Hebammen sind in der Bevölkerung hoch geschätzt. Die Geburtenzahlen in Heinsberg sind im Gegensatz zu anderen Häusern nicht zurück gegangen. Das ist ein weiterer Beweis dafür, wie zufrieden die Frauen mit dem Angebot des Krankenhauses sind“, so die Abgeordnete.
„Die Folgen der Krankenhausplanung der Landesregierung sehen wir leider jetzt überall - auch bei uns vor Ort“, betont Andrea Reh. Die SPD-Landtagsfraktion habe bereits frühzeitig auf die problematische Entwicklung bei der Geburtshilfe hingewiesen. Die Zahl der Fachabteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sei in Nordrhein-Westfalen seit 2018 um 15 Prozent zurückgegangen und die Erreichbarkeit der Stationen für Frauen habe sich generell verschlechtert.
„Ich habe gemeinsam mit Lisa Kapteinat und Thorsten Klute zunächst eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, um zu wissen: Ist die Gefahr, dass das geburtshilfliche Angebot im Kreis Heinsberg möglicherweise reduziert wird, gebannt?“
Eine weitere wichtige Frage sei es, wie die Situation aktuell für die Hebammen aussieht und ob die Versorgungssicherheit in der Geburtshilfe mittel‑ und langfristig gesichert werden kann. Gerade in Nordrhein‑Westfalen, wo Beleghebammen einen relevanten Anteil der klinischen Geburtshilfe tragen und insbesondere kleinere Geburtsstationen absichern, sei die Entwicklung der Hebammensituation eng mit der Frage der Standorterhaltung verknüpft.
„Eine Schließung der Geburtshilfe muss auch für die Zukunft abgewendet werden. Ich sehe hier das Ministerium in der Verantwortung, eine flächendeckende und gut erreichbare Versorgung für Frauen und Neugeborene sicherzustellen.“
Kleine Anfrage 7465
der Abgeordneten Thorsten Klute, Lisa-Kristin Kapteinat und Andrea Reh SPD
Wie steht es um die geburtshilfliche Versorgung in NRW?
Die geburtshilfliche Versorgung ist ein zentraler Bestandteil der medizinischen Daseinsvorsorge und muss in Nordrhein-Westfalen flächendeckend, qualitativ hochwertig und verlässlich sichergestellt werden. Kurze Wege, eine jederzeit verfügbare Notfallversorgung sowie ausreichende personelle Ressourcen sind entscheidend für die Sicherheit von Mutter und Kind. Tatsächlich ist in Nordrhein-Westfalen seit Jahren ein deutlicher Rückgang geburtshilflicher Standorte zu beobachten. Wie aus Antworten der Landesregierung auf parlamentarische Anfragen hervorgeht, ist die Zahl der Kreißsäle in NRW von 154 im Jahr 2019 auf 134 im Jahr 2024 gesunken – ein Rückgang von rund 13 Prozent. Dieser Strukturabbau führt vielerorts zu längeren Fahrzeiten, einer stärkeren Auslastung verbleibender Kliniken und zunehmenden Versorgungsunsicherheiten, insbesondere in ländlich geprägten Regionen.
Die aktuelle Entwicklung im Kreis Heinsberg, wo die Geburtshilfe am Städtischen Krankenhaus Heinsberg aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten und im Kontext der neuen NRW-Krankenhausplanung „auf dem Prüfstand“ steht, ist vor diesem Hintergrund kein Einzelfall, sondern exemplarisch für strukturelle Herausforderungen in vielen Regionen des Landes. Gerade Kreise mit geringer Bevölkerungsdichte sind in besonderem Maße auf wohnortnahe Geburtsstationen angewiesen, da längere Anfahrtszeiten im Geburtsverlauf ein erhöhtes Risiko darstellen und zu einer Verlagerung von Geburten in den Rettungsdienst führen können.
Der Bund stellt seit 2023 zusätzliche Mittel zur Stabilisierung der Geburtshilfe bereit, die über die Länder weitergeleitet werden. In Nordrhein-Westfalen werden im Jahr 2026 insgesamt 25 Millionen Euro aus dieser Überbrückungsfinanzierung an 65 Geburtskliniken mit bis zu 1.100 Geburten pro Jahr ausgezahlt. Ziel der Förderung ist es, insbesondere kleinere Standorte mit hohen Vorhaltekosten wirtschaftlich zu stabilisieren und eine flächendeckende Versorgung zu sichern. Mehr als die Hälfte der geburtshilflichen Kliniken in NRW profitiert damit von Bundesmitteln, die vom Land verteilt werden. Für die parlamentarische Bewertung dieser Förderinstrumente ist jedoch Transparenz darüber erforderlich, welche Kliniken, Kreise und kreisfreien Städte konkret gefördert werden.
Ein wesentlicher Pfeiler der geburtshilflichen Versorgung sind die Hebammen. Bereits seit Jahren weisen Berufsverbände auf Personalmangel, hohe Arbeitsbelastung und wirtschaftliche Unsicherheiten hin. Diese Situation hat sich mit dem Inkrafttreten des neuen Hebammen-Hilfe-Vertrages zum 1. November 2025 weiter zugespitzt. Zwar sieht der Vertrag für freiberufliche Hebammen eine höhere Stundenvergütung vor, zugleich berichten insbesondere Beleghebammen von erheblichen Einkommenseinbußen und verschlechterten Rahmenbedingungen. Nach aktuellen Erhebungen denkt nahezu jede zweite Hebamme darüber nach, den Beruf aufzugeben, was die Versorgungssicherheit in der Geburtshilfe mittel- und langfristig gefährden könnte. Gerade in Nordrhein-Westfalen, wo Beleghebammen einen relevanten Anteil der klinischen Geburtshilfe tragen und insbesondere kleinere Geburtsstationen absichern, ist die Entwicklung der Hebammensituation eng mit der Frage der Standorterhaltung verknüpft. Fachverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen warnen davor, dass sich bestehende Versorgungslücken – insbesondere im ländlichen Raum – durch die aktuellen Rahmenbedingungen weiter verschärfen könnten, wenn keine gezielten Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Vor diesem Hintergrund ist eine landesweite Betrachtung der geburtshilflichen Versorgung notwendig, welche die Finanzierung der Geburtshilfen transparent darstellt und die Situation der Hebammen ausdrücklich in den Kontext der Sicherstellung einer flächendeckenden Geburtshilfe in Nordrhein-Westfalen einbezieht.
Daher fragen wir die Landesregierung:
Welche Standorte der stationären Geburtshilfe in Nordrhein‑Westfalen planen nach Kenntnis der Landesregierung derzeit, ihre geburtshilflichen Angebote zu reduzieren oder vollständig zu schließen? (Bitte nach Krankenhausstandort, Kreis und kreisfreien Städten differenziert darstellen.)
Wie verändern sich nach Kenntnis der Landesregierung die jeweiligen genauen Fahrtzeiten zur nächstgelegenen geburtshilflichen Versorgung in den Regionen, in denen die Schließung einer Geburtshilfe bevorsteht? (Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten differenziert darstellen.)
Wie teilen sich die aktuell in Nordrhein‑Westfalen eingesetzten Finanzierungsmittel zur Stabilisierung der Geburtshilfe konkret auf? (Bitte mit Angabe der jeweiligen Förderhöhe nach Krankenhausstandort, Kreis und kreisfreien Städten differenziert darstellen.)
Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung die Fahrtzeiten zur Erreichung einer stationären Geburtshilfe in Nordrhein‑Westfalen insgesamt seit dem Jahr 2017 entwickelt? (Bitte Entwicklung nach Jahren differenziert darstellen.)
Wie hat sich die Zahl der in Nordrhein‑Westfalen tätigen Hebammen seit dem Inkrafttreten des neuen Hebammen‑Hilfe‑Vertrages am 1. November 2025 entwickelt? (Bitte differenziert nach Berufsgruppe wie z. B. Beleghebammen darstellen.)
Lisa-Kristin Kapteinat
Thorsten Klute
Andrea Reh
