Der Petitionsausschuss
Unter den vielen Tagesordnungspunkten des Plenums geht einer meist in der Aufmerksamkeit etwas unter: der Bericht des Petitionsausschusses.
Hier geht es nicht um einen politischen Schlagabtausch – um ein Für und Wider der Regierung und der Opposition. Der Petitionsausschuss arbeitet leise und oft unauffällig im Hintergrund. Wir streiten nicht miteinander, sondern für die Menschen, die sich mit einem Anliegen an den Landtag wenden. Es sind Einzelfälle, in denen der Petitionsausschuss helfen kann – zum Beispiel bei Post Covid und Long Covid bei Schülerinnen und Schüler.
Einzelne Fälle zeigen: Eine aus den unterschiedlichsten Gründen ungerechtfertigte Behandlung durch Behörden kann korrigiert werden. Ein Verfahren, dass benachteiligt, kann auch geändert werden.
Wie bei dem Studenten, der kurz vor dem Zweiten Medizinischen Staatsexamen schon die Zusage für ein renommiertes Forschungsprojekt im Ausland hatte – doch dann kam die Mitteilung, er dürfe nicht an der Prüfung teilnehmen wegen einer formal falschen Bescheinigung für sein Pflichtpraktikum. Der Ablehnungsbescheid kam erst, als eigentlich keine Korrektur mehr möglich war. Erst durch das Tätigwerden des Petitionsausschusses wurde der Fall erneut geprüft und das Prüfungsamt korrigierte sein Vorgehen.
Der Petitionsausschuss ist eine Möglichkeit für die Menschen, Anliegen unmittelbar an den Landtag heranzutragen, Missstände aufzuzeigen und um Unterstützung zu bitten. Wir schauen hin, fragen nach und vermitteln.
Ein Thema sind zum Beispiel die langfristigen Folgen der COVID- Pandemie - Post COVID und Long COVID. Hier geht es zum Beispiel um Kinder und Jugendliche, die an ME/CFS erkrankt sind und unter massiver Erschöpfung, Licht- und Geräuschempfindlichkeit und einer Belastungsintoleranz leiden. Viele können kaum oder gar nicht den Schulunterricht besuchen.
Was im Petitionsverfahren dabei aufgefallen ist: Schulen und Behörden tun sich häufig schwer, vorhandene Spielräume im Schulrecht tatsächlich auszunutzen. Wenn Schülerinnen und Schüler nicht zu mindestens 50 % am Präsenzunterricht teilnehmen können, wird teilweise eine Bewertung ihrer Leistungen insgesamt infragegestellt. Leistungen aus Hausunterricht, Feststellungsprüfungen oder Telepräsenzunterricht werden teilweise nicht anerkannt. Wir haben uns im Petitionsausschuss deshalb intensiv damit beschäftigt, individuelle Lösungen zu ermöglichen, z.B. bewertbarer Hausunterricht, flexible Stundenpläne, Verlängerung der Höchstverweildauer in der Oberstufe oder die Nutzung von Avataren. Unser Ziel ist ganz klar: Es darf nicht vom guten Willen der Lehrerinnen und Schulleitung der jeweiligen Schule abhängen, ob ein krankes Kind am Ende einen Schulabschluss erreichen kann oder nicht.
Der Ausschuss hat im zweiten Halbjahr 2025 rund 2.500 Petitionen beraten und beschlossen. Insgesamt sind im vergangenen Jahr 5.357 Petitionen an den Landtag gegangen. Ein großer Teil der Petitionen betraf Themen des Bereichs „Soziales“, und des Bereichs „Bauen, Wohnen, Umwelt und Verkehr“.
Nur noch 8 % betrafen das Ausländerrecht - hierbei hauptsächlich das Einbürgerungsrecht. Problematisch sind die bestehenden Bearbeitungsrückstände von über zwei Jahren in einigen Kommunen. Das ist für die Betroffenen sehr belastend und aus Sicht des Petitionsausschusses auch überhaupt kein haltbarer Zustand. Der Petitionsausschuss hat deshalb deutlich angemahnt, dass hier Verbesserungen notwendig sind.
Schwierig sind die 10 % Petitionen aus dem Bereich der Rechtspflege - Art. 97 des Grundgesetzes garantiert eindeutig die Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern. Das bedeutet, Entscheidungen der Gerichte können durch das Parlament nicht überprüft oder beanstandet werden.
Insgesamt gingen über 30 % der eingegangenen Petitionen für die Petentinnen und Petenten positiv aus! Das zeigt, dass der Petitionsausschuss nicht nur zuhört, sondern tatsächlich konkrete Verbesserungen bewirken kann.
